ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Amir Oruci Online Marketing, Alte Bremgartenstrasse 4, 5443 Niederrohrdorf / Schweiz (nachfolgend: AO)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die AO mit ihren Kunden schliesst, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) AO schliesst keine Verträge mit Verbrauchern (Endkonsumenten) ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit AO als Unternehmer zu handeln. Es wird ein B2B-Vertrag abgeschlossen.
(3) Diese AGB gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als AO ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn AO in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von AO / Mitwirkung des Kunden
(1) AO erbringt für den Kunden Agentur- und Marketingdienstleistungen im Bereich Social Media, Webdesign, Video- und Medienproduktion und der Online-Werbung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet AO dem Kunden dabei nicht die Erbringung eines Werks / Erfolgs. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemassnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus an AO gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäss auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch AO, bleibt der Vergütungsanspruch von AO unberührt.
(3) In Bezug auf die von AO zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht AO in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter (z.B. Facebook, Instagram, Google) nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, ohne Nennung von Gründen einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise ist AO nicht verantwortlich.
(5) AO ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen AO und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen.
(2) Der Kunde erhält von AO eine Auftragsbestätigung.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von AO angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von AO erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von AO ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von AO ist anders lautend. Eine AO erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde AO nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dem Kunden wird auf Anfrage ein entsprechendes Formular von AO zur Verfügung gestellt.
(4) AO stellt dem Kunden eine ordnungsgemässe und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an AO zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat eine individuelle vereinbarte Mindestlaufzeit, welche fernmündlich oder schriftlich mit dem Kunden vereinbart wird. Wird der Vertrag nicht spätestens 60 Tage vor Ablauf seiner Laufzeit von einer Partei gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils zu den gleichen Bedingungen und gleicher Laufzeit.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 6 Verzug / ausserordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch AO beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei AO eingegangen ist und vereinbarungsgemäss die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei AO vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält AO sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber AO in Verzug, ist AO berechtigt, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. AO wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 7 Erfüllung
(1) AO wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäss Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. AO ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass AO bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird AO innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist AO gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von AO unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) AO und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare gegenseitig und dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen AO und dem Kunden.
(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von AO (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von AO zu wahren. AO ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschliessen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äusserungen) die Interessen von AO innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass AO überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos oder Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt AO insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von AO erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von AO für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschliesslich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschliesslich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die AO nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an AO über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 11 Haftung
(1) AO haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AO nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet AO nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmässiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde ist für von AO veranlasste Werbemassnahmen- und Kampagnen ausschliesslich selbst verantwortlich. Sofern innerhalb von Werbekampagnen Automatismen und Bots eingesetzt werden, ist AO für die generierten Inhalte nicht verantwortlich. Im Zweifel in Bezug auf die Rechtmässigkeit von Werbemassnahmen oder Teilen davon hat der Kunde eine eigene rechtliche Prüfung zu veranlassen.
§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an AO die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschliesslich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von AO massgebend.
(2) Es gilt das Recht der Schweiz. Erfüllungsort ist der Sitz von AO. Jedoch ist AO berechtigt, seine Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
AGB Stand: 21.12.2022 ©
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